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Jugendhilfe Wellenreiter

Eingliederungshilfe

Aufgrund unserer Erfahrungen mit vielen jungen Menschen aus der Jugendhilfe, die anschließend ab dem 21. Lebensjahr in die Eingliederungshilfe übergeleitet werden, wurde der Gedanke einer „Erweiterung“ unserer Leistung geboren.

Als anerkannter Träger in der Eingliederungshilfe bieten wir somit Assistenzleistungen gem. §113 II Nr. 2 SGB IX i.V.m. §78 SGB IX an, die sich in ihrem Grundverständnis nur wenig von den Jugendhilfeleistungen unterscheiden.

Grundlage unserer Arbeit bildet ein Individueller Gesamtplan. Hier werden die Ziele und Maßnahmen der Unterstützung erfasst, die sich auf verschiedene abgestimmte Schwerpunkte oder Themen beziehen können, wie z. B.:

• Förderung der Alltagskompetenzen
• Förderung und Unterstützung bei der Durchführung sozialer, sportlicher und
individuell gewünschter Aktivitäten
• Förderung der Kommunikationsfähigkeit
• Vermittlung und Einsatz von Kommunikationsmitteln
• Gestaltung von Freizeit und Förderung der Mobilität
• Unterstützung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens
uvm.

Nicht betreuen können wir hingegen Menschen mit Beeinträchtigungen, die eine medizinisch – pflegerische Hilfe nach dem SGB XI bedürfen (Leistungen der Pflegeversicherung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege etc.). Für diese Hilfeleistungen verfügt unser Team über keine fachlichen Kernkompetenzen.